Da es sich um ein über jahrtausende entstandenes und somit unersetzbares Material handelt, darf der Mutterboden nicht zusammen mit anderem Bauaushub entsorgt werden.
§ 202 BauGB:
"Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen".

HABEN SIE MUTTERBODEN ABZUGEBEN - ODER BENÖTIGEN SIE MUTTERBODEN?